Vernehmlassungsantwort vom 19. Juni 2023

HEKS lehnt Regelung zu Handydaten-Analysen von Asylsuchenden ab

Behörden dürfen künftig auf Smartphones, Tablets und andere elektronische Datenträger von Asylsuchenden zurückgreifen, um ihre Identität zu überprüfen und den Reiseweg zu klären. HEKS hat sich bereits in der Vergangenheit dezidiert gegen solche Handydaten-Analysen ausgesprochen. Sie sind aus Sicht von HEKS ein unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre von asylsuchenden Personen. Das Parlament hat einer entsprechenden Gesetzesänderung jedoch 2021 zugestimmt. Nun legt der Bundesrat einen ersten Vorschlag zur Umsetzung vor. HEKS lehnt auch diese vorgeschlagenen Regelungen entschieden ab: Sie weisen gravierende Lücken auf und reichen nicht aus, um in der Praxis die Grundrechte der betroffenen Personen zu schützen und den Datenschutz sicherzustellen. In seiner Vernehmlassungsantwort schlägt HEKS deshalb substanzielle Anpassungen am Regelentwurf vor.
 

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 Stellungnahme Vernehmlassung Asylgesetzrevision
Andras D. Hajdu