Stellungnahme vom 19. Juni 2024

HEKS fordert sofortigen Waffenstillstand und Einhaltung des humanitären Völkerrechts

Die Menschenrechts-Situation in den besetzten Gebieten ist schon seit Jahren besorgniserregend. Mit der kontinuierlichen israelischen Offensive im Gazastreifen seit dem grausamen Angriff der Hamas auf Israel und die israelische Zivilbevölkerung vom 7. Okt. 2023 und mit der immer dramatischeren humanitären Lage hat sie eine neue Dimension an Opfern von Menschenleben in der Zivilbevölkerung, deren Vertreibung sowie der Zerstörung ziviler Infrastruktur angenommen.

Die wiederholten Appelle und Beschlüsse des Internationalen Gerichtshofs (IGH), die Zivilbevölkerung zu schützen und den Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten, haben bisher keine Wirkung gezeigt. HEKS fordert die sofortige Einstellung der Feindseligkeiten, einschliesslich der Bodenoffensive der israelischen Armee und die Freilassung der Geiseln durch die Hamas. HEKS fordert den Bundesrat auf, sich im Rahmen der internationalen Gremien, insbesondere des UNO-Sicherheitsrats, und im bilateralen Rahmen für die sofortige Beendigung des Konflikts und einen langfristigen Frieden einzusetzen.

Nothilfe Gaza Palästina
Keystone

HEKS fordert bedingungslose Einhaltung des humanitären Völkerrechts

Der Beschluss des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 26. Januar 2024 über provisorische Massnahmen, der auf die reale und unmittelbare Gefahr eines Völkermordes hinweist, zeigt die Dringlichkeit der Situation auf. In einer Entscheidung vom 24. Mai 2024 haben die IGH-Richter:innen in Den Haag nun zusätzlich verfügt, dass Israel seine Militäroffensive in Rafah einstellen und den dortigen Grenzübergang für ungehinderte humanitäre Hilfe offen halten muss. Die Entscheidungen des IGH sind für die Parteien bindend, verfahrensrechtlich kann der IGH jedoch nur Massnahmen gegen Israel als Mitgliedsstaat und Unterzeichner der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes verhängen. Die Hamas und andere palästinensische Gruppen sind ebenso an die Einhaltung des humanitären Völkerrechts gebunden und in ihrem mündlichen Statement haben die Richter:innen des IGH ebenso die sofortige Freilassung der von der Hamas entführten Geiseln gefordert.

HEKS fordert alle Konfliktparteien zur bedingungs- und ausnahmslosen Einhaltung des humanitären Völkerrechts – einschliesslich der Genfer Konventionen, ihrer Zusatzprotokolle und aller anwendbaren Regeln des Völkergewohnheitsrechts – auf und verurteilt die anhaltenden schweren Verletzungen. Weitere zivile Opfer in Gaza, dem Westjordanland und Israel müssen verhindert und der Zugang zu lebensrettender Hilfe muss für alle Menschen gewährleistet werden. Alle Geiseln müssen sofort und bedingungslos freigelassen werden. Zudem fordert HEKS alle Konfliktparteien auf, die Entscheide des IGH zu respektieren und umzusetzen. Die Nichtbeachtung führt nicht nur zu einer weiteren Verschärfung der katastrophalen humanitären Situation im Gazastreifen, sondern droht auch die für die Einhaltung des Völkerrechts verantwortlichen Institutionen und damit den Schutz der Zivilbevölkerung weltweit in den verschiedensten Kontexten zu untergraben. 

Schweiz in der Pflicht

Die Genfer Konventionen verpflichten alle Unterzeichnerstaaten, alle angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um Verstösse gegen die Konventionen zu unterbinden. HEKS fordert den Bundesrat auf, diese Verantwortung wahrzunehmen und sich in den internationalen Gremien, insbesondere im UNO-Sicherheitsrat, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien und für den bedingungslosen Schutz der Zivilbevölkerung einzusetzen. Dies erfordert einen sofortigen Waffenstillstand, einen gesicherten Zugang für humanitäre Hilfe und die Freilassung der Geiseln.

Dezidiertes Engagement für Konflikttransformation

Gerade jetzt, in dieser scheinbar ausweglosen Situation, ist es notwendig, erneut Verhandlungen aufzunehmen und längerfristige Ansätze zur Konflikttransformation zu verfolgen. Nur so können Auswege aus dem Konflikt gefunden und ein Frieden erreicht werden, der die Präsenz und das Selbstbestimmungsrecht aller respektiert. Auf politischer Ebene braucht es dafür sowohl auf israelischer als auch auf palästinensischer Seite Politiker:innen, die den Willen und die Legitimation haben, sich auf einen ernsthaften Friedensprozess einzulassen. HEKS fordert die Schweizer Regierung auf, sich auf diplomatischem Weg und in ihrer Tradition als Vermittlerin für die baldmöglichste Aufnahme längerfristiger Verhandlungen für einen dauerhaften Frieden einzusetzen und die diesbezügliche Umsetzung der jüngsten Resolution des UNO-Sicherheitsrats zu unterstützen.

Das Engagement von HEKS 

HEKS ist seit 2006 in Israel/Palästina tätig und konzentrierte sein Engagement vor der jüngsten Eskalation der Gewalt auf die Förderung eines auf Gerechtigkeit und der Einhaltung der Menschenrechte basierenden Friedens. Dafür stärkt HEKS die zivilgesellschaftlichen Akteure, die sich mit gewaltfreien Mitteln für die Überwindung der bestehenden Konflikte und der Ungleichheit einsetzten. HEKS wird auch in Zukunft Räume für zivilgesellschaftliche Akteure zur Verfügung stellen, in denen Ideen, Ansätze und Initiativen verhandelt werden können, die alternative Wege im Umgang mit diesem Konflikt aufzeigen. Denn nur gemeinsam und zusammen mit einer starken Zivilgesellschaft können neue Ansätze gefunden werden, die aus der Spirale der Gewalt herausführen und auf den Schutz der Rechte aller Menschen hinarbeiten. 

HEKS ist in über dreissig Ländern aktiv und orientiert sich in seiner Arbeit an den international geltenden Menschenrechtsstandards, wie sie insbesondere in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie in den beiden UNO-Pakten über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie über bürgerliche und politische Rechte enthalten sind. Auf dieser Grundlage tragen wir in unseren Projekten dazu bei, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern, fordern ihre Rechte ein und sensibilisieren und mobilisieren zu diesem Zweck in konstruktiver und sachlicher Weise Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kirchen. HEKS bezieht rechtsbasiert Position und nicht parteipolitisch oder ideologisch.

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Stellungnahme vom 10. November 2023 (letzte Aktualisierung 16. Mai 2024)

Angesichts der beispiellosen humanitären Katastrophe im Gazastreifen und Berichten über eine Hungersnot sind ein sofortiger Waffenstillstand und ein sicherer Zugang für humanitäre Hilfe zum bedingungslosen Schutz der Zivilbevölkerung dringend notwendig. HEKS/EPER fordert den Bundesrat auf, sich im Rahmen der internationalen Gremien, insbesondere des UNO-Sicherheitsrates, dafür einzusetzen. Weitere zivile Opfer in Israel, Gaza und den besetzten Gebieten müssen verhindert und der Zugang zu lebensrettender Hilfe für alle Bedürftigen gewährleistet werden. Auch alle zivilen Geiseln müssen sofort und bedingungslos freigelassen werden. 

 

Die jüngste Verfügung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) über provisorische Massnahmen, die auf die reale und unmittelbare Gefahr eines Völkermordes hinweist, zeigt die Dringlichkeit der Situation. HEKS fordert alle Staaten und insbesondere die Schweiz auf, sich weiterhin für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Sinne der vom IGH angeordneten provisorischen Massnahmen einzusetzen. Die Tatsache, dass Israel der klaren Aufforderung des IGH, «sofortige und wirksame Massnahmen» zum Schutz der Palästinenser:innen und zur Sicherstellung der lebenswichtigen humanitären Hilfe zu ergreifen, nicht nachkommt, verschlimmert die ohnehin schon schwierige Situation. Es gibt Berichte über eine zunehmende Hungersnot im Gaza-Streifen. HEKS betont die Notwendigkeit eines sofortigen humanitären Zugangs, um die betroffene Bevölkerung mit dem Nötigsten zu versorgen. HEKS bittet um internationale Unterstützung für die Forderung nach einem Waffenstillstand und der Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Die Dringlichkeit, die Hungerkrise zu bekämpfen, muss anerkannt werden. Hilfslieferungen nach Gaza auf dem Luft- oder Seeweg können nur als Ergänzung, aber nicht als Ersatz zur Versorgung auf dem Landweg erfolgen.

Nothilfe Israel/Palästina Gazastreifen
Keystone

HEKS weist auch auf die schwerwiegenden Folgen der anhaltenden israelischen Offensive in Rafah hin. Diese verunmöglicht humanitäre Hilfe und bringt Tausende von Zivilpersonen in Gefahr bringt, da diese ohne sichere Fluchtwege in Gebiete fliehen, die bereits überfüllt und von grossflächiger Zerstörung betroffen sind.  Das humanitäre Völkerrecht setzt klare Rahmenbedingungen für die Rechtmässigkeit einer Evakuierung: Die Besatzungsmacht muss sicherstellen, dass solche Vertreibungen vorübergehend sind und dass die Vertriebenen zufriedenstellende Bedingungen in Bezug auf Hygiene, Gesundheit, Sicherheit und Ernährung vorfinden. Diese Anforderungen sind bei einer Evakuierung einer so grossen Anzahl von Personen unter den gegenwärtigen Bedingungen in Gaza unmöglich zu erfüllen.

HEKS fordert alle Konfliktparteien auf zur bedingungslosen Einhaltung des humanitären Völkerrechts – einschliesslich der Genfer Konventionen, ihrer Zusatzprotokolle und aller anwendbaren Regeln des Völkergewohnheitsrechts – und verurteilt die anhaltenden schweren Verletzungen.

Das humanitäre Völkerrecht besagt eindeutig, dass Zivilist:innen geschützt werden müssen. Die Angriffe der Hamas auf Zivilpersonen am 7. Oktober waren ein klarer Verstoss gegen diese Regel, ebenso wie die Raketenangriffe der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen, die nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden. Die vorsätzliche Tötung von Zivilpersonen, die Geiselnahme und die unmenschliche Behandlung von Menschen sind Kriegsverbrechen.

Auch das israelische Militär ist gemäss humanitärem Völkerrecht eindeutig verpflichtet, bei allen militärischen Operationen zwischen Kombattant:innen und Zivilpersonen sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen zu unterscheiden. Die israelische Armee hat sich bei Angriffen auf militärische Ziele zu beschränken, auf wahllose Angriffe zu verzichten und bei seinem Vorgehen die Verhältnismässigkeit aller Massnahmen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist stets darauf zu achten, dass Zivilpersonen und zivile Objekte geschont werden, und es sind alle erdenklichen Vorkehrungen zu treffen, um zivile Opfer, Verletzungen von Zivilpersonen und Schäden an zivilen Objekten zu vermeiden bzw. auf jeden Fall zu minimieren. Schwere Sprengwaffen sollten nicht in dicht besiedelten Gebieten eingesetzt werden, da sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit grosse Opfer unter der Zivilbevölkerung fordern.

Es gibt keine sicheren Fluchtwege oder Korridore, über die humanitäre Hilfe die aus Rafah fliehende Zivilbevölkerung erreichen könnte. Der Zugang für humanitäre Hilfe zur Konfliktzone ist durch das humanitäre Völkerrecht geschützt. Sowohl die Hamas als auch Israel sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Gazastreifen eingeschlossene Zivilbevölkerung mit lebenswichtiger humanitärer Hilfe versorgt werden kann. Die Lieferung von Gütern, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unerlässlich sind, ist durch das humanitäre Völkerrecht besonders geschützt. Das Aushungern von Zivilispersonen als Methode der Kriegsführung ist ein Kriegsverbrechen. Das humanitäre Völkerrecht verbietet auch strikt die kollektive Bestrafung, bei der eine Gruppe für die Handlungen anderer bestraft, sanktioniert oder zum Opfer gemacht wird.

Der Gazastreifen ist seit Jahren blockiert und die Bevölkerung litt bereits vor der jüngsten Gewalteskalation unter einer äusserst schwierigen humanitären Situation. HEKS ist seit vielen Jahren in der Region aktiv, fördert Dialog und Verständigung und unterstützt die Zivilbevölkerung bei der Einforderung ihrer Grundrechte. Diese Arbeit für den Dialog muss fortgesetzt werden.

HEKS ist deshalb sehr besorgt über die Zunahme von Hassreden und Hassverbrechen auf beiden Seiten des Konflikts wie auch über den Antisemitismus in vielen Ländern, der jüdisches Leben auch in Europa bedroht. Eine klare und konsequente Haltung gegen Antisemitismus und alle anderen Formen von Rassismus muss die Grundlage eines jeden Dialogs in diesem Kontext sein.

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Stellungnahme vom 10. Oktober 2023

HEKS verurteilt die schrecklichen Angriffe bewaffneter Gruppen auf Israel und die israelische Zivilbevölkerung. Die Gräueltaten sind in keiner Weise zu rechtfertigen. HEKS verurteilt auch jegliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung in Gaza.

Wir appellieren an alle Parteien, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren und die Zivilbevölkerung zu schützen. Die internationale Gemeinschaft muss alle Anstrengungen unternehmen, um die Gewalt sofort zu beenden.
Ausbruch des Krieges in Israel und Palästina
Keystone

HEKS arbeitet seit Jahren in Israel/Palästina mit israelischen und palästinensischen Organisationen zusammen. Wir sind deshalb auch sehr besorgt um die Sicherheit und Unversehrtheit unserer Mitarbeitenden und Partner vor Ort.

Wir erinnern daran, dass Gaza seit 16 Jahren unter einer Blockade steht und die Menschen dort unter einer humanitären Krise leiden. Ein dauerhafter Frieden kann nur auf der Grundlage einer gerechten politischen Lösung erreicht werden, die die Menschenrechte Aller in der Region garantiert. 

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