Medienmitteilung vom 19. Juli 2023
HEKS-Rechtsberatungsstelle erreicht wegweisendes BVGer-Urteil: Papierlose Afghan:innen werden als schriftenlos anerkannt
Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesen Tagen ein wegweisendes Urteil gefällt: In der Schweiz lebende afghanische Staatsangehörige ohne heimatliche Reisedokumente werden als schriftenlose Ausländer:innen anerkannt. Als solche können sie bei den Schweizer Behörden einen Reisepass beantragen – und endlich wieder Familienangehörige im Ausland besuchen. Das Urteil fusst auf einer Beschwerde, die die HEKS-Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende in Basel eingereicht hatte.
Wegen der aktuellen politischen Lage in Afghanistan haben zahlreiche in der Schweiz lebende afghanische Staatsbürger:innen keine Möglichkeit, einen Reisepass zu beschaffen. Die betroffenen Afghan:innen – die meisten von ihnen leben schon lange in der Schweiz – können die Schweiz daher seit beinahe zwei Jahren nicht mehr verlassen. Sie können weder Verwandte und Freund:innen im Ausland besuchen, noch eine Studien- oder Geschäftsreise ausserhalb der Schweiz unternehmen. Das soziale Leben der Betroffenen ist dadurch stark eingeschränkt; insbesondere die Unmöglichkeit, Familienangehörige besuchen zu können, belastet viele von ihnen psychisch enorm.
Yves Leresche