Stellungnahme vom 2. Mai 2022
Sozialhilfe reduzieren heisst Integration erschweren
Der Bundesrat plant, den Grundbedarf der Sozialhilfe für Personen aus Drittstaaten zu kürzen. Von dieser Änderung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) betroffen wären hauptsächlich Familien, Alleinerziehende, Kinder und Frauen. HEKS hat sich an der Vernehmlassung beteiligt und zeigt auf, warum die geplante Massnahme kontraproduktiv ist.
Mit einer neuen Gesetzesvorlage plant der Bundesrat, Sozialhilfeleistungen für Ausländer:innen aus Drittstaaten weiter einzuschränken: Wer in den ersten drei Jahren nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung Sozialhilfe beantragt, soll weniger Geld erhalten. Ziel dieser Gesetzesänderung sei es, Kosten zu sparen und bei den Betroffenen die Motivation zur finanziellen Selbständigkeit zu erhöhen. Wissenschaftliche Untersuchungen und die Erfahrungen aus der HEKS-Projektarbeit zeigen jedoch klar auf, dass diese Ziele durch Reduktion der Sozialhilfe nicht erreicht werden können. Im Gegenteil: Die geplanten Einschränkungen sind kontraproduktiv und würden längerfristig sogar zu höheren Kosten führen.
HEKS/Hélène Tobler