Stellungnahme vom 7. Juni 2024

Stellungnahme zum Beitrag im «Echo der Zeit» vom 5.6.2024 betreffend Rechtsschutz im Bundesasylzentrum Nordwestschweiz

In der Sendung «Echo der Zeit» von Radio SRF von Mittwoch, 5. Juni, wurde dem HEKS-Rechtsschutz im Bundesasylzentrum Nordwestschweiz eine mangelhafte Auftragserledigung und Begleitung von Asylsuchenden vorgeworfen. Aus Sicht von HEKS liefert die mediale Berichterstattung jedoch keine neuen Erkenntnisse.

 

HEKS hat die Probleme, die im Rechtsschutz der Asylregion Nordwestschweiz – aufgrund der hohen Falllast und Personalfluktuation – im Zeitraum Sommer 2022 bis Juni 2023 aufgetreten waren, bereits vor einem Jahr transparent kommuniziert und damals Sofortmassnahmen eingeleitet, um den Betrieb zu stabilisieren und die Schutzsuchenden wieder unseren Werten und Qualitätsansprüchen entsprechend beraten und begleiten zu können. Die nun in der medialen Berichterstattung geschilderten Sachverhalte waren Teil des mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) abgesprochenen Massnahmenplans zur Sicherstellung eines unserem Selbstverständnis entsprechenden Rechtsschutzes. Dank dem ausserordentlichen Engagement der Mitarbeiter:innen ist der HEKS-Rechtsschutz in der Asylregion Nordwestschweiz nun sehr gut aufgestellt und kann seit Februar 2024 alle geforderten Anhörungseinheiten ohne weitere Unterstützung von zusätzlichen Leistungserbringern abdecken.

HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende St. Gallen/Appenzell (HEKS Nr. 540.001)
HEKS