Am 1. März 2019 ist das revidierte Asylgesetz mit den beschleunigten, dezentralisierten Asylverfahren in Kraft getreten. Die Asylverfahren sollen deutlich schneller, aber weiterhin rechtsstaatlich korrekt durchgeführt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden sechs Regionen gebildet, in denen künftig die Mehrheit der Asylverfahren in Bundesasylzentren (BAZ) innerhalb von maximal 140 Tagen durchgeführt und abgeschlossen wird. Personen, deren Asylgesuch weitere Abklärungen benötigt, werden wie bis anhin auf die Kantone verteilt (erweiterte Verfahren). Diese Verfahren sollen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Mit Einführung der neuen Asylverfahren wird den Asylsuchenden ein Anspruch auf Rechtsschutz eingeräumt. Dieser garantiert insbesondere eine unabhängige Beratung über die Rechte und Pflichten im Asylverfahren und eine Rechtsvertretung ab Beginn der Vorbereitungsphase sowie für das weitere Asylverfahren. Damit die Gespräche mit den Asylsuchenden ohne sprachliche Verständigungsprobleme geführt werden können, werden DolmetscherInnen eingesetzt.