Beratung und Rechtsvertretung für Asylsuchende in den BAZ
Seit dem 1. März 2019 ist das revidierte Asylgesetz mit den beschleunigten, dezentralisierten Asylverfahren in Kraft. Die Asylverfahren sollen deutlich schneller, aber weiterhin rechtsstaatlich korrekt durchgeführt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden sechs Regionen gebildet, in denen künftig die Mehrheit der Asylverfahren in Bundesasylzentren (BAZ) innerhalb von maximal 140 Tagen durchgeführt und abgeschlossen wird. Personen, deren Asylgesuch weitere Abklärungen benötigt, werden wie bis anhin auf die Kantone verteilt (erweiterte Verfahren).
HEKS ist vom SEM beauftragt, die Beratung und Rechtsvertretung sowie die Dolmetschdienste in den Verfahrensregionen Ostschweiz und Nordwestschweiz zu gewährleisten. Mit Einführung der neuen Asylverfahren wird den Asylsuchenden ein Anspruch auf Rechtsschutz eingeräumt. Dieser garantiert insbesondere eine unabhängige Beratung über die Rechte und Pflichten im Asylverfahren und eine Rechtsvertretung ab Beginn der Vorbereitungsphase sowie für das weitere Asylverfahren. Damit die Gespräche mit den Asylsuchenden ohne sprachliche Verständigungsprobleme geführt werden können, werden DolmetscherInnen eingesetzt.