Medienmitteilung vom 19. Juli 2023
Papierlose Afghan:innen werden als schriftenlos anerkannt
Das BVGer hat in diesen Tagen ein wegweisendes Urteil gefällt: In der Schweiz lebende afghanische Staatsangehörige ohne heimatliche Reisedokumente werden als schriftenlose Ausländer:innen anerkannt. Als solche können sie bei den Schweizer Behörden einen Reisepass beantragen – und endlich wieder Familienangehörige im Ausland besuchen. Das Urteil fusst auf einer Beschwerde, die die HEKS-Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende in Basel eingereicht hatte.