JA zum Stromgesetz

JA zum Stromgesetz am 9. Juni!

Am 9. Juni stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das Stromgesetz ab. Um unser Klima zu schützen, müssen wir erneuerbare Energie ausbauen und uns von fossilen Energieträgern verabschieden. HEKS ist Teil von zwei Koalitionen, die sich für dieses Gesetz stark machen: die Klima-Allianz und die «Christ:innen für Klimaschutz».

Worum geht es?

Das Stromgesetz schafft die Grundlagen, um in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren. Der Strombedarf für Elektroautos, Wärmepumpen und Industrie kann und wird damit in Zukunft mit sauberer, einheimischer Energie gedeckt.

Das Stromgesetz bringt auch griffige Massnahmen gegen die Stromverschwendung. Weiter reduziert es unsere Abhängigkeit von Öl- und Gas-Importen aus dem Ausland und erlaubt somit, die inländischen CO2-Emissionen zu reduzieren. Der geförderte Ausbau der Solarenergie soll zu 80 Prozent auf Dächern, Fassenden und Parkplätzen erfolgen. So werden Natur- und Landschaftsschutz respektiert. 

Yvan Maillard Ardenti
Yvan Maillard Ardenti

Yvan Maillard Ardenti arbeitet bei HEKS als Themenbeauftragter für Klimagerechtigkeit.

Klima-Allianz mobilisiert

Die Klima-Allianz mobilisiert mit ihren 140 Mitgliedsorganisationen für ein JA zum Gesetz. HEKS ist seit der Gründung Teil der Klima-Allianz und ist im Vorstand vertreten. Aus Sicht der Klima-Allianz bringt das Stromversorgungsgesetz den Klimaschutz, den Umweltschutz und die Energiewende entscheidend voran. Deshalb unterstützen alle Schweizer Umweltorganisationen - von Pro Natura bis WWF - das Gesetz. 

Mit dabei die Christliche Koalition

In der aktuellen Klimakrise geht es um christliche Grundfragen: Gerechtigkeit, Nächstenliebe und Bewahrung der Schöpfung. Aus diesen Gründen unterstützt die Koalition «Christ:innen für Klimaschutz» das Stromgesetz, weil es Lösungen für die Klimakrise bietet und mit der Bewahrung der Schöpfung ernst macht. 
 

Urteil aus Strassburg

Anfang April hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eine Klage des Vereins KlimaSeniorinnen gutgeheissen und die Schweiz wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt. Konkret hatten die Klimaseniorinnen bemängelt, dass die Schweiz zu wenig zur Eindämmung der Klimaerhitzung unternehme, um insbesondere die ältere Bevölkerung vor deren Auswirkungen zu schützen. Mit diesem Urteil verbindet der EGMR zum ersten Mal Menschrechte und Klimaschutz. 

Das Stromgesetz ist nach diesem Urteil die erste Gelegenheit, die CO2-Emissionen in der Schweiz zu senken. Damit können wir zugleich einen Schritt machen, um die Menschenrechte der Bevölkerung - hier in der Schweiz und im Global Süden - besser zu schützen. 

Aus diesen Gründen sollten wir alle am 9. Juni ein «JA» in die Urne legen!

 

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